Re: Mischgebiet über ein Wohngebiet erschließen


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Gesendet von Bauassessor am 20 Mai, 2020 um 13:34:26:

Antwort an: Mischgebiet über ein Wohngebiet erschließen posted by Mark am 14 Mai, 2020 um 11:59:09:

Hallo,

in einem Mischgebiet ist nur dem Wohnen verträgliches Gewerbe zulässig, also keine Schwerindustrie o.ä. Deshalb sehe ich kein Problem darin, wenn die Erschließung des Mischgebiets über das Wohngebiet erfolgt, da auch keine Verkehrsmengen zu erwarten sind, die eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte in einem Allgemeinen Wohngebiet erwarten lassen.

Problematisch finde ich allerdings die ENtwicklung eines Mischgebiets aus Wohnbauflächen im FNP. Das sollte eigentlich nicht sein, kann aber von der übergeordneten Behörde (in NRW die Bezirksregierung) genehmigt werden, wenn das Mischgebiet den Zielen der Raumordnung und Landesplanung nicht widerspricht.

Ggf. ist es auch vorstellbar, dass das Plangebiet nach § 13a BauGB in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt wird - hier kann der FNP anschließend nachrichtlich angepasst werden, ohne das ein separates Verfahren durchgeführt werden muss. Es gibt allerdings Größenbeschränkungen und inhaltliche Vorgaben, wann ein beschleunigtes Verfahren genutzt werden darf. Eine Beurteilung ist daher nur nach Kenntns des speziellen Sachverhaltes vor Ort möglich.

: Hallo,

: nehmen wir mal an, dass eine Stadt in Bayern ein neues Baugebiet mittels Bebauungsplan ausweist. Nehmen wir weiter an, dass das Baugebiet des Bebauungsplanes in einem Gebiet läge, das im Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen ist. In einem kleinen Teil des Baugebiets läge ein ehemaliger Aussiedlerhof, der schon mehrere Jahrzehnte nur noch als Lagerplatz für Holztüren und Wohnwägen in den Scheunen genutzt würde. Im Bereich des Aussiedlerhof solle nun ein Mischgebiet entstehen und in den angrenzenden Ackerflächen ein Allgemeines Wohngebiet. Nehmen wir mal an, dass neben dem neuen Baugebiet ein altes Allgemeines Wohngebiet läge. Nun solle über das alte Wohngebiet das neue Wohngebiet und das neue Mischgebiet erschlossen werden.
: Wäre das zulässig obwohl der Aussiedlerhof bisher über einen anderen asphaltierten Weg mit 5m Breite angebunden war? Für das Mischgebiet sei alles möglich außer Tankstellen und Vergnügungsstätten. Darf ein Mischgebiet über ein Wohngebiet straßenanbindungsmäßig erschlossen werden? Darf ein Mischgebiet einfach in einem Gebiet, das im Flächennutzungsplan für Wohnen vorgesehen ist ohne Änderung des Flächennutzungsplanes ausgewiesen werden?





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