Re: Terrassenüberdachung Dachneigung


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 12 April, 2019 um 08:43:47:

Antwort an: Terrassenüberdachung Dachneigung posted by B. Vulpius am 11 April, 2019 um 18:34:50:

Guten Tag!

Sie meinen sicherlich keinen "Freistellungsantrag" sondern einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 31 Absatz 2 BauGB oder eine Befreiung von den Regelungen einer Gestaltungssatzung, wenn diese separat zum Bebauungsplan existiert.

Ohne einen solchen positiv beschiedenen Antrag bzw. Befreiungsbescheid ist Ihr Bauvorhaben unzulässig. Mithin ein illegal errichteter Schwarzbau mit allen negativen Konsequenzen.

Aus meiner Sicht ein solcher "Akt" vergleichsweise überschaubar und kostengünstig im Vergleich zu den Risiken und Folgen eines Verzichts darauf.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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