Re: Gültigkeit von Baugenehmigung nach § 33 BauGB


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Gesendet von Bauer am 14 März, 2019 um 12:39:11:

Antwort an: Gültigkeit von Baugenehmigung nach § 33 BauGB posted by Peter am 12 März, 2019 um 11:09:09:

Hallo,

für Baugenehmigungen nach §33 BauGB muss die materielle Planreife vorliegen. D.h. erst dann kann eine Genehmigung erfolgen. Generell muss das Bebauungsplanverfahren kurz vor Satzungsbeschluss stehen und auch die zeitnahe Aussicht auf einen
Satzungsbeschluss muss gegeben sein!

Gruß
Bauer
: Hallo,

: mich interessiert das Themengebiet Baurecht nach § 33 BauGB.
: Wenn alle Bedingungen aus § 33 BauGB erfüllt sind, ist es möglich eine Baugenehmigung noch während eines Planverfahrens zu erhalten.
: Was würde mit dieser erteilten Baugenehmigung passieren, wenn das Verfahren nun weitergeführt wird und dabei der abschließende Satzungsbeschluss abgelehnt wird? Oder wenn beschlossen wird, dass doch kein B-Plan mehr erstellt werden soll und das gesamte Verfahren eingestellt werden soll?
: Hätte dies Auswirkungen auf die Gültigkeit der Baugenehmigung? Falls ja, was würde passieren, wenn in der Zwischenzeit bereits mit einem Bau begonnen wurde?

: Beste Grüße,
: Peter




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