Re: 3-Jahres-Frist zum Baubeginn


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Gesendet von Peter am 17 Dezember, 2018 um 23:43:56:

Antwort an: Re: 3-Jahres-Frist zum Baubeginn posted by SEKA am 15 Dezember, 2018 um 13:36:19:

Danke für den Kommentar! Richtig muss es allerdings heißen "innerhalb von drei Jahren" nicht innerhalb von zwei Jahren.
Und wie sieht es mit der Gültigkeit der Baugenehmigung aus, wenn die 1. Baubeginnanzeige (Balkone) am 28. Juni 2018, also 2 Tage vor Ablauf der 3-Jahres-Frist eingereicht wurde und die Baubeginnanzeige für den Fahrstuhl am 10. Juli, also 10 Tage nach Ablauf der 3-Jahres-Frist? Zählt die Baubeginnanzeige als Baubeginn, reicht also somit die 1. Baubeginnanzeige vom 28. Juni aus, auch den Baubeginn für den Fahrstuhl zeitgericht zu deklarieren, oder ist gar der 1. Spatenstich vom 15. Juli 2018 der eigentliche Baubeginn, so dass die 3-Jahres-Frist definitiv abgelaufen wäre? Mit anderen Worten: Ist die Baubeginnanzeige relevant für das Einhalten der dreijährigen Frist, oder der 1. Spatenstich, der zu spät ausgeführt wurde?
Vielleicht fällt dazu ja noch jemandem was ein?
VG Peter



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