Baugenehmigung durch Eigentümerwechsel erloschen


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Gesendet von Student am 02 Dezember, 2018 um 10:09:16:

Hallo,

Folgende theoretische Fragestellung ist zur Vorbereitung auf ein Baurechtsseminar gestellt worden:

Der bisherige Eigentümer E eines Grundstücks im Außenbereich mit bereits erteilter, aber nicht vollzogener Baugenehmigung verkauft an Käufer K das Grundstück.
Die noch nicht vollzogene Baugenehmigung enthält das erteilte Baurecht zur Errichtung einer zweiter Wohneinheit nach §35 Abs. 4 Pkt. 5 BauGB mit der Auflage, dass "diese zweite Wohneinheit ausschließlich vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst zu nutzen ist. Keine Fremdvermietung."
Mit Kaufvertragsunterzeichnung beim Notar unterschreiben E und K die Anzeige des Bauherrenwechsels, welche dann an das zuständige Bauamt übermittelt wird.
Daraufhin antwortet das Bauamt, dass die erteilte Baugenehmigung mit dem Bauherrenwechsel seine Gültigkeit verliert. Begründung: Der § 35 Absatz 4 Nummer 5 Baugesetzbuch ist hier nun nicht mehr anwendbar, da dies nur auf den
bisherigen Eigentümer anwendbar ist, nicht aber auf den neuen Eigentümer.

Nun die Fragestellung:
1. Ist die Personalisierung der Baugenehmigung und deren Erlöschen durch Eigentümerwechsel statthaft?
2. Wie verhält sich der Fall, wenn der Stichtag des Verkaufs auf den Zeitpunkt der vollzogenen Baugenehmigung bzw. der bereits errichteten, zweiten Wohneinheit fällt. Erlischt dann für den neuen Eigentümer das Recht zur Nutzung der zweiten Wohneinheit?



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