Regenrückhaltung


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Gesendet von Dirk H. am 05 November, 2018 um 15:41:19:

Hallo,

folgendes Problem, laut B-Plan wird die ansässige Gemeinde aufgefordert, die entsprechende Satzung zur Oberflächen Entwässerung zu ändern, da auf Grund der Hanglage eine dezentrale Rückhaltung auf einzelnen Baugrundstücken vorzusehen ist. Die Vorgabe der Größe muss von der Gemeinde berechnet werden. Nach Baubeginn und Abwasser-Genehmigung der Gemeinde, ohne jeglichen Hinweis auf eine Regenrückhaltung, folgte dann 2 Monate nach Baubeginn und 5 Monate nach Genehmigung ein Schreiben, dass wir eine Regenrückhaltung vorsehen müssen, mit 1,5qm Fassungsvermögen pro 100m2 überbauter Fläche. Eine Änderung der Satzung hatte und hat bis zum heutigen Tage nicht stattgefunden, lediglich ein Schreiben nach Baubeginn. Geht das so einfach, oder ist dieses Schreiben nicht bindend für mich?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und sage schon einmal im Vorfeld Dankeschön!!



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