Dachgaube wurde nicht genehmigt


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Gesendet von Markus Metzler am 26 Oktober, 2018 um 11:29:21:

Hallo,
wir wollen unser Dachgeschoss unseres Doppelhauses in Köln (40Grad Dach mit 2,25m Höhe unter der Firstfette) durch den Einbau einer Dachgaube zum Spiel- oder ggf Schlafzimmer ausbauen. Heute dient der Dachraum aufgrund mangelnder Höhe als Lagerfläche. Da der Flächenanteil höher als 2,20m nicht 50% der Fläche höher als 1,5m ausmacht ist es kein Aufenthaltsraum nach $48 BauO NRW - mit der Gaube würden wir das Kriterium aber erfüllen. Laut Bauamt muss das Kriterium aber schon vor Ausbau erfüllt sein um damit die Gaube nur als Erweiterung fungiert. Laut deren Ablehnungsbegründung ist die Schaffung eines Aufenthaltsraumes durch den Einbau einer Gaube nicht zulässig: stimmt das? Alle anderen Themen wie Abstandsflächen und Fluchtweg etc sind ok.
Für einen kurzen Hinwesi wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Markus Metzler



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