Re: Pavillon an der Grenze


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Gesendet von Bauassessor am 30 Mai, 2018 um 14:55:06:

Antwort an: Pavillon an der Grenze posted by Kutler am 28 Mai, 2018 um 20:03:18:

Hallo,

nach meinem Kenntnisstand hat die Gemeinde hier keinen großen Spielraum. Wenn ihr die Unzulässigkeit bekannt ist, könnte sie diesen zwar dulden, bekommt aber dann Schwierigkeiten, wenn durch die Duldung irgendwelche Schäden entstehen. Sie hätte sich der Sache nicht zwingend annehmen müssen, aber dafür ist es jetzt allerdings zu spät.

Die Begründung der Stadt für dass Gartenhau Ihres Nachbarn verstehe ich allerdings nicht. Es gib kein Gewohnheitsrecht im Baurecht. Wenn der Pavillion zum Zeitpunkt der Erbauung illegal war, dann ist er es heute auch noch. Wenn er damals allerdings genehmigungsfähig/zulässig war, dann ist er ja nicht illegal und somit auch nicht privilegiert.

Gruß

Bauassessor


: Hallo,

: Ich bitte um Eure Rat in der Folgende Fall.

: Ich habe einen Pavillon aus Holz (3,5mx4,5m) auf jeweils nur 50 cm Abstand zur Nachbargrenze A und B aufgestellt, in Baden-Württemberg.

: Während Nachbar A damit kein Problem hat stört sich Nachbar B an der Entwässerung des Pavillons, zumal in gleiche Abstand er auch einen noch größeren Gartenhaus mit gleicher Abstand zur Grenze stehen hat dessen Entwässerung einfach auf die Grenze plätschert.

: Jetzt hat er das Bauamt hergeholt die neben Entwässerung auch den Abstand zur Nachbargrenze von 2,5 m einfordert und daneben natürlich die Entwässerung klar gelöst haben will. Für die Entwässerung des Nachbarhauses interessiert sich das Bauamt nicht. Dies sei privilegiert, da diese bereits mehr als 30 Jahre da steht.

: Meine Frage:
: Ein Verstoß meinerseits ist außer Frage.
: Jedoch gibt es weder von Nachbar A noch vom Nachbar B eine Klage, daher muss die Baubehörde die Einhaltung, in diesem Fall eine aufwendige Versetzung des Pavillons durchsetzen? Kann her keine andere Lösung außer das Versetzen geben?

: Gruß
: Kutler





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