Re: Mehrfamilienhäuser in der Nachbarschaft


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Gesendet von Bauassessor am 30 Mai, 2018 um 14:50:25:

Antwort an: Mehrfamilienhäuser in der Nachbarschaft posted by Mike H. am 28 Mai, 2018 um 20:56:25:

Hallo,

ja, die Festsetzung des Bebauungsplans sind verbindlich - können aber in einen öffentlichen Planverfahren auch geändert werden. Im Einzelfall sind auch Ausnahmen und Befreiungen möglich, wenn dadurch z.B. nachbarliche Belange nicht betroffen sind und das ganze städtebaulich vertretbar ist.

Aber was hat der Bebauungsplan konkret festgesetzt. Wenn dort z.B. nur "Allgemeines Wohngebiet", eine über alle Grundstücke verlaufende Baugrenze und die Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt sind, kann dort statt eines in einem Exposé dargestellten Einfamilienhaus auch ein Mehrfamilienhaus gebaut werden, ohne dass dies den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht.

Außerdem regelt der Bebauungsplan die Nutzung der einzelnen Grundstücke. Wenn also ihr Nachbar nun statt eines Einfamilienhauses ein Mehrfamilienhaus baut (und dabei die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht missachtet), sind Ihre Nutzungsrechte davon nicht beeinträchtigt. Dass das ganze ggf. einen Wertverlust für Sie darstellt, spielt bei der Frage der Zulässigkeit der Nutzung keine Rolle.

Gruß

Bauassessor

: Wir bauen ein Haus mit B-Plan. Dort sind bis zu 3 Vollgeschosse erlaubt. In der Begründung und Satzung zur Änderung des B-Planes steht, dass im inneren Bereich des Baufeldes Einfamilienhäuser und an der östlichen Seite Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollen. Die Parzellen wurden im Exposé, welches durch die Stadt erstellt worden ist, auch schon so aufgeteilt. Nun werden jedoch auch im inneren Bereich viele Parzellen zusammengelegt und viele Mehrfamilienhäuser mit u.a. 7 Familien gebaut. Die Parzellen der Einfamilienhäuser sind in der Regel nur 500qm groß, daher Grenzen an diesen direkt mit nur 3m Abstand die riesigen Familienhäuser mit den 3 Vollgeschossen plus Dachausbau. Sind die Begründung und Satzung des B-Planes verbindlich? Wir sind noch nicht mal eingezogen und schon jetzt sind unser Haus und Grundstück weniger Wert als wir dafür bezahlen werden. Kann man hier die Wertminderung des Grundstücks mit Haus zurückholen?





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