Wohnfläche im Keller/Nutzungsumwidmung


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Gesendet von Marcel am 07 Mai, 2018 um 00:23:54:

Hallo,

Die Gesamtwohnfläche eines Hauses nach alter Wohnflächenverordnung beträgt 80m². Dabei eingerechnet sind jedoch 2 Kellerräume, die durch Hanglage zur einen Seite ein Fenster besitzen, beheizt sind und 2,50 m hoch sind. Zählen diese zur Wohnfläche nach neuer Wohnflächenberechnung oder nicht? Falls ja, kann man sie offiziell zu Nutzfläche umwidmen? Es gibt im Haus keine anderen Abstellräume, auch eine Waschküche gibt es nicht.

Danke Marcel




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