Re: keine 50%-Kostenbeteiligung an Trennmauer


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Sachverständiger Markus Reinartz am 08 April, 2018 um 14:57:03:

Antwort an: keine 50%-Kostenbeteiligung an Trennmauer posted by dallmann am 24 März, 2018 um 14:06:17:

Das ist wohl hoffentlich in den dazu gehörigen Verträgen geregelt, wem die Wand gehört.

Auf der Terrassengrundstücksseite hat doch wer aufgefüllt um die Terrasse bauen zu können.

Da hat derjenige wohl die Abdichtung nicht ausgeführt.

Das jedenfalls scheint die Ursache der feuchten Wand zu sein, folg man den Beschreibungen der Eingangsfrage.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

: Sehr geehrte Leser,
: seit 1978 gibt es Trennmauer (als Grenze mit einer Trennwand und einem Trennzaun)zwischen 2 Reihenhaüsern.
: Auf der einen Seite schließt eine Betonplatte (als Terrasse)an, auf der anderen Seite ein Außenkellerabgang, der sich über die Breite der Trennwand bis auf 2,5 m Tiefe erstreckt. Diese Wand ist anscheinend feucht und soll saniert werden. Allerdings hat diese Wand keinen Dämmschutz gegen Feuchtigkeit. Muss in diesem Fall auch derjenige mit der Betonplatte sich zu 50 % an den Kosten Beteiligen ?
: Ihre Erfahrungen dazu würden mich sehr interessieren.
: Mit freundlichen Grüßen
: Wolfhart Dallmann





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