Re: Rücknahme des Bauantrages


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Gesendet von Baufreak am 19 März, 2018 um 08:57:49:

Antwort an: Rücknahme des Bauantrages posted by Axel Ehlers am 16 März, 2018 um 12:16:27:

Verstehe ich den Sachverhalt so richtig: Sie haben einen Bauantrag eingereicht, der so nicht genehmigungsfähig ist. Um eine genehmigungsfähige Planung zu erreichen, müssten erst die Pläne geändert werden?
Solche Änderungen sind für das Bauamt dann ein Problem, wenn die geänderten Pläne neu den Nachbarn und den Ämtern zur Kenntnis gegeben werden müssen. Das wäre dann ein neuer Verfahrenslauf, der einen neuen Antrag mit - falls es das bei Euch gibt - neuen Verfahrensfristen voraussetzt.
Ihr könnte natürlich auch den alten Antrag abweisen lassen, anstatt ihn zurück zu ziehen. Dies kostet aber meist mehr Gebühren. Und falls der Antrag gegen irgendeine Vorschrift verstößt, die das Bauamt in der überarbeiteten Fassung genehmigen würde, werden sie das wohl kaum tun, wenn sie in einer Abweisung schon dargelegt haben, welche Rechtsverstöße alle der Planung entgegenstehen.
Eine Zurückziehung ist deshalb meist der bessere Weg.





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