Re: Ist Kellertreppe mit umlaufendem Geländer ein Vorbau?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 03 März, 2018 um 23:21:14:

Antwort an: Ist Kellertreppe mit umlaufendem Geländer ein Vorbau? posted by Bea am 28 Februar, 2018 um 15:42:53:

Hallo Bea,
haben Sie ein Problem mit den Abstandsflächen?
Siehe Ihre Bauordnung §6:
(6) Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht
1.vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände;
2.Vorbauten, wenn sie
a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen,
b) nicht mehr als 1,50 m vor diese Außenwand vortreten und
c) mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben, und
3. bei Gebäuden an der Grundstücksgrenze die Seitenwände von Vorbauten und Dachaufbauten, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden.
Zwar kann es sich bei offenen, also nicht überdachten Außentreppen um unbedeutende Anlagenteile handeln (Lechner/Busse in Simon/Busse, BayBO, Stand: 110. EL 2012, Art. 57 Rdnr. 376; VG Augsburg, U. v. 28.4.2010 - Au 4 K 09.1748 - juris Rdnr. 37), aber hier ist es augenschenlich schon ein Gebäudeteil, was bedeutend hervortritt: Breite und Höhe.
In der Höhe sehe ich eine Schmerzgrenze von 1,0m:
Gebäude oder Gebäudeteile, die eine Wandhöhe von nicht mehr als 1 m haben.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]