Re: Grenzabstand


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 20 Februar, 2018 um 13:43:45:

Antwort an: Grenzabstand posted by Sabine am 19 Februar, 2018 um 15:00:37:

Guten Tag!

Eine Lösung für das aufgeworfene Problem kenne ich nicht.
Zur Frage 2 ist jedoch zu sagen, dass mir mindestens ein Bundesland bekannt ist, in denen die Teilung bebauter Grundstücke durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden muss (§ 8 BauO NRW). Eine Teilung, bei der Zustände entstehen, die den Vorschriften dieser Landesbauordnung zuwiderlaufen (hier: § 6 Abstandflächen), sind dort nicht genehmigungsfähig und dürfen deshalb nicht ins Liegenschaftskataster übernommen werden. Ich vermute, dass es auch in den anderen Bundesländern vergleichbare Regelungen gibt und die Möglichkeit "kleinere" Teile abzutrennen nicht besteht.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther




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