Re: Entwässerungsgraben vor eigenem Grundsck


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Gesendet von Dirk Baumeister am 30 Januar, 2018 um 22:25:15:

Antwort an: Re: Entwässerungsgraben vor eigenem Grundsck posted by ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Markus Reinartz am 29 Januar, 2018 um 21:56:21:

Naja ... man könnte ja auch mal darüber nachdenken, dass der Grünstreifen Eigentum der Gemeinde ist.

Warum sollte ein Grundstückseigentümer beim Nachbarn nachfragen und diesem begründen müssen, ob er ein Loch in seinem Grundstück buddeln darf? Und darüberhinaus sollte sich der Nachbar die Frage stellen, woraus er denn den Anspruch herleitet, dass fremde, nachbarliche Grundstück in der Vergangenheit und in der Zukunft zum Parken nutzen zu dürfen.

: Na die Stadt wird sicher immer eine logische Begründung finden, warum die Lokalisierungsöffnung gerade und eben genau dort sein muss.

: Kampf gegen Windmühlen!

: Mit freundlichen Grüßen

: Markus Reinartz

:
: : Guten Tag, liebe Mitglieder.

: : Mal angenommen, man wohnt in einer gut ausgebauten, geraden und asphaltierten Straße und eines Tages kommt man nach Hause und direkt vor dem eigenen Grundstück ( auf dem Grünstreifen zwischen Grundstück und Straße ) befindet sich plötzlich ( und unangekündigt ) ein Graben ( 8 Meter lang ) umgeben von mehreren Begrenzungspollern.
: : Auf telefonische Nachfrage bei der Stadtverwaltung wurde mitgeteilt, dass beobachtet wurde, dass dort in der Straße Wasser stehen und zu einem bestimmten Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite fließen würde.

: : Das ist jedoch nicht der Fall. Der Eigentümer Herr A wohnt seit 11 Jahren dort, es hat dort noch niemals Wasser auf der Straße gestanden, es ist immer in den Grünstreifen vor den jeweiligen Grundstücken versickert.

: : Mal abgesehen davon, dass es unschön aussieht, war es auch oft Parkfläche für den Eigentümer bzw. seine Besucher ( zu diesem Thema antwortete die Stadtverwaltung, dass man dort ohnehin nicht parken darf - das kann der Eigentümer aber eigentlich nicht so recht glauben, in der gesamten Straße steht kein einziges Verkehrsschild ) und auch Abstellfläche für Mülltonnen und gelbe Säcke.

: : Nun die Frage des Eigentümers : darf die Stadtverwaltung einfach unangekündigt einen solchen Graben ausheben, kann man Nachweise über die vermeintliche Beobachtung verlangen bzw. hat Eigentümer Chancen auf einen Rückbau, wenn er seinerseits mit Zeugen und ggf. auch Langzeitdokumentation und Fotoaufnahmen nachweisen kann, dass dort kein Wasser steht und in ein Nachbargrundstück läuft ?

: : Für eine Rückantwort im Voraus herzlichen Dank. Viele Grüße,

: : Anja.




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