Re: Frage Kauf Erbbaurechtsgrundstück


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Gesendet von Dirk Baumeister am 22 November, 2017 um 13:43:49:

Antwort an: Re: Frage Kauf Erbbaurechtsgrundstück posted by Michael am 22 November, 2017 um 12:27:45:

Der Kaufpreis eines Grundstücks ist privatrechtliche Verhandlungssache. Wie Käufer und Verkäufer den Wert jeweils ermittelt und begründet ist letztlich egal.


: : Im Erbbaurecht "kaufen" Sie kein Grundstück ...
: : siehe Wikipedia & Co.

: : Frage ist letztlich nur, ob sie bereit sind, den geforderten Erbbauzins über die Dauer der Laufzeit zu zahlen.

:
: : : Guten Tag, wir möchten von der Gemeinde ein Erbbaurechtsgrundstück kaufen. Auf dem Grundstück steht ein Doppelhaus. Da die Gemeinde nun sagt, dass planerisch eine Einzelhausbebauung auf dem Grundstück möglich ist, möchten sie den Preis für ein Einzelhausgrundtück haben und nicht den Preis für ein Doppelhausgrundstück.

: : : Gibt es da Erfahrungen oder Wissen, wie so etwas zu beurteilen ist?

: : : Danke

: Doch wir wollen das Erbbaurecht ja ablösen und das Grundstück von der Gemeinde kaufen!




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