Re: Nutzungsänderungsgenehmigung


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Gesendet von Bauassessor am 28 September, 2017 um 11:22:42:

Antwort an: Nutzungsänderungsgenehmigung posted by Utila am 27 September, 2017 um 20:45:29:

Hallo,

klingt für mich so, als handelt es sich um einen illegalen Schwarzbau. Jetzt ist entscheidend, ob das nachträglich legalisiert werden kann oder nicht.

Dafür ist es aber notwendig zu wissen, ob es einen Bebauungsplan gibt und was der sagt. Ein "ehemaliges Stallgebäude" klingt für mich nach Außenbereich, in dem aber nur sehr begrenzte Nutzungen zulässig sind. Eine reine Wohnnutzung ist da beispielsweise nicht vorgesehen (nur in Verbindung z.B. mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit).

Wenn die Nutzung nicht legalisierbar ist, kann Ihnen eine Abrissverfügung drohen. Sie sollten sich daher dringend einen Architekten mit Erfahrungen im Planungsrecht suchen - und sobald eine Abrissverfügung kommt auch einen Juristen mit Erfahrung im Baurecht.

Außerdem sollten Sie so schnell wie möglich den Kontakt zur Baugenehmigungsbehörde suchen und mit denen dann besprechen, wie sie weiter vorgehen können.

"Ich hab nicht gewusst, dass ich eine Genehmigung brauche" ist dabei kein gutes Argument. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ziel sollte es deshalb sein, die Strafe für Sie soweit es geht zu minimieren.

: Im Jahre 2004 haben meine Eltern mir ihr Grundstück überschrieben, nachdem mein Vater das ehemalige Stallgebäude( 1968 errichtet und ca. 50 m²)zu Wohnraum ausgebaut hat.
: Heute bekam ich Post vom Landkreis, ich möge doch bitte die Baugenehmigung und Nutzungsänderungsgenehmigung vorlegen. Beides habe ich nicht. Mein Vater hat 2004 einen Innenausbau vorgenommen und wohnt in diesem Gebäude.
: Wie soll ich reagieren und was könnte auf mich zukommen? Das Gebäude steht nicht im Grenzbereich zum Nachbargrundstück.





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