Re: Grenzsteine


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Dirk Baumeister am 15 August, 2017 um 09:28:59:

Antwort an: Grenzsteine posted by Mathias am 14 August, 2017 um 21:46:50:

Meinen Sie, es müsse ein Verjährungsfrist für die unrechtmäßige Nutzung von städtischen, also öffentlichem Grund und Boden geben?

Oder meinen Sie, dass die Stadt nicht nachträglich noch eine Pacht für die unberechtigte Nutzung Ihres Grund und Bodens verlangen darf?

: Hallo,
: wenn eine Stadt mehrere Strassen neu machen möchte und dann feststellt das seit 50Jahren ein Haus mit seiner hecke in ganzer Länge 90cm auf öffentlichen Grund steht, kann dann die Stadt die Hecke entfernen lassen den Gehweg um 90cm nach innen verschieben und die rechnung dafür dem Eigentümer aufdrücken?

: Gibt es da nicht eine Verjährungsfrist?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]