Fehlende Nachbarunterschrift


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Ernst Fellner am 20 Juli, 2017 um 12:32:40:

Guten Tag,
im planungsrechtlichen Außenbereich plant ein Landwirt eine zusätzliche größere Jauchegrube für seine bestehende Biogasanlage. Ein Grundstücksanlieger, der ca 150 Meter entfernt wohnt, ist dagegen und verweigerte die Nachbarunterschrift für die Baugenehmigung. Nach 6 Wochen beginnt der Landwirt bereits mit den Bauarbeiten. Der Nachbar hat weder eine Abschrift von der Baugenehmigung noch andere Unterlagen von der Genehmigungsbehörde erhalten. Normalerweise müsste bei fehlender Unterschrift der Grundstücksanlieger Abschriften von den Genehmigungen bekommen, um gegebenenfalls rechtlich Einspruch zu erheben.
Bei einem Anruf bei der Baugenehmigungsbehörde bekam er Auskunft, dass hier eine Benachrichtigung für den Grundstücksanlieger nicht notwendig gewesen sei, die Baugenehmigung sei erteilt. Lediglich Emissionsschutzprüfung wird noch durchgeführt, da wird aber auch nichts an den Grundstücksanlieger zugeschickt, so die Auskunft.
Im Protokoll der Gemeinderatssitzung steht, dass sich der Gemeinderat mit vorzeitigen Beginn nach § 8 BImSchG für den Betonbau und Erdbau einverstanden erklärt.

Kann der Anlieger hier dann keine Rechtsmittel mehr gegen diesen Bau einlegen oder wurde hier ein Verfahrensfehler begangen, indem dem Grundstücksanlieger keine Unterlagen zum Bauvorhaben zugeschickt wurden?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]