Nutzungsänderung erforderlich?


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Gesendet von Kai Direks am 30 Juni, 2017 um 20:06:25:

In einem 1955 gebautem Haus befindet sich eine Wohnung von insgesamt 7 Wohnungen, die jahrzehntelang als Arztpraxis genutzt wurde. Bei dem zuständigen Bauaktenarchiv des Bauamtes existieren keine Unterlagen über die ursprünglichen Baupläne (Grundrisse oder ähnliches) mehr. Auch der Eigentümer hat keine Pläne oder ähnlichen Unterlagen mehr.
Die Wohnung wird jetzt seit mehreren Monaten wieder als normale Wohnung zum Wohnen genutzt genau wie die restlichen 6 Wohnungen.
Muß der Eigentümer eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen?



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