Abstandsgrenzen Baulinien


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Gesendet von Mark am 23 Juni, 2017 um 09:31:10:

Hinter einer geschlossenen Wohnsiedlung in Schleswig-Holstein soll gebaut werden. Der Bebauungsplan sieht einen Durchgang/Strasse (5m) zwischen 2 Grundstücken der bestehenden Siedlung vor.

Aus den damaligen Bauplänen ist ersichtlich, dass auf einem der Grundstücke eine Bebauungslinie vorgegeben war. Genau an diese Linie wurde das Haus gebaut.

Mit Entstehung der geplanten neuen Strasse beträgt der Abstand vom Haus bis zur Strasse 1,8m. Eine 3m Grenze kann nicht eingehalten werden.


Frage: Wenn eine Baulinie vorgegeben ist, muss diese dannzwingend eingehalten werden? Oder hätte das Gebäude auch ein Stück vor die Beauungslinie (nicht Bebauungsgrenze) gebaut werden dürfen, damit die 3m Grenze zur geplanten Strasse eingehalten wird?

Und wenn diese Baulinie damals so vorgegben wurde und die Maßgabe tatsächlich zwingend war ,das Gebäude genau an die Baulinie zu setzen, muss der neue Bebauungsplan mit Entstehung der neuen Strasse trotzdem die 3m Grenze einhalten?





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