Re: Nicht nach Plan??


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Gesendet von Bauassessor am 27 März, 2017 um 10:47:48:

Antwort an: Nicht nach Plan?? posted by Tanja am 25 März, 2017 um 19:31:04:

Hallo,

es kommt ziemlich genau darauf an, wie der Text im Bebauungsplan lautet. In (seltenen) Fällen wird neben einem Satteldach mit einem bestimmten Winkel auf noch ein Flachdach festgesetzt, um die Vermarktung des Grundstücks zu erleichtern. Wenn es aber explizit nicht erlaubt ist, dann ist die Aussage vom Amt Quatsch.

Natürlich kann der Eigentümer das beantragte Haus schon vorher beziehen, wenn das Satteldach noch nicht umgesetzt worden ist. Aber der Bau ist so umzusetzen, wie er genehmigt wurde. Wenn der Bauherr meint, dass das Gebäude mit Flachdach "fertig" ist, dann bekommt er spätestens bei der Bauabnahme ein Problem. Und wenn die Baugenehmigungsbehörde das Flachdach toleriert, obwohl ein Satteldach beantragt wurde, dann kommen sie ihrer Arbeit nicht nach.

Und falls die Behörde ein Flachdach genehmigt haben soll, dann nur, insofern eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans vom Antragssteller beantragt wurde.

um welches Bundesland handelt es sich?

: Hallo Zusammen, folgender Fall:
: Laut Plan ist ein Einfamilienhaus mit Satteldach und Carport an der Grundstücksgrenze eingereicht und genehmigt. Nach dem Bebauungsplan sind keine Flachdächer in diesem Gebiet zugelassen.
: Gebaut wurde ein Einfamilienhaus ohne Satteldach mit Flachdach (Dachgeschoss wurde einfach weggelassen), kein Carport aber dafür das Haus an die Garage des Nachbarn gebaut. Auf Anfrage beim Bauherrn, Begründung Satteldach kann er noch in 10 oder 20 Jahren draufmachen und das "Carportzimmer" dient nur als Abstellkammer und nicht als Wohnraum das sei erlaubt, muss nur noch nachgereicht werden. Was meinen die Experten dazu??





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