Re: grundstück teilen für bessere ausnutzung GRZ ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Dirk Baumeister am 28 Februar, 2017 um 20:08:51:

Antwort an: grundstück teilen für bessere ausnutzung GRZ ? posted by tim am 24 Februar, 2017 um 16:51:08:

Die GRZ bildet nach Rechtsprechung im § 34-Gebiet eine nachrangige Rolle. Das Einfügegebot ist an "Art und Maß der baulichen Nutzung" (vordere und hintere Baugrenzen, Höhen und Tiefen der Bebauung im maßgeblichen Umfeld) festzumachen und dort nach den nach außen wirksamen Maßstäben. Die GRZ und GFZ sind beides nicht wirksam, können nur als Anhaltspunkt dienen, wenn die geplante Bebauung gegenüber dem Umfeld als überdimensioniert wirkt.

Stellen Sie doch eine Bauvoranfrage mit ihren Plänen und lassen so die Bebaubarkeit prüfen.


: hallo,
: folgende situation;
: auf rund 1500 m2 steht ein bestandsbauwerk - maschinenhalle. es ist mischgebiet §34 innenbereich und durchschnittlich mit 0.33 bebaut. die halle ist so gross, dass sie ziemlich genau auf 0.33 kommt ;-(

: vorhaben ist nun, den freien bereich mit einem doppelhaus zu bebauen. aber wie planerisch realisieren.

: führt eine realteilung zu einer erneuten erlangung von GRZ 0.33 auf dem neu gebildenten grundstücksteil ?
: bzw wie könnte man sonst an die sache herangehen ?
: einzelne grundstück in der nachbarschaft weisen 0.54 GRZ auf

: besten dank und schöne Fastnacht
: Tim





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]