Re: Mehrkosten


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 23 Februar, 2017 um 23:41:44:

Antwort an: Mehrkosten posted by Karlheinz am 19 Februar, 2017 um 14:24:08:

Das kommt drauf an,

die Änderung der Architektenpläne darf der Unternehmer als Anordnung verstehen, und Anordnungen ist zwingend Folge zu leisten.

Es stellt sich also die Frage ob zu der geänderten Ausführung Pläne vorgelegt worden sind, nach denen der Unternehmer zu arbeiten bzw. das Bauvorhaben entsprechend auszuführen hatte.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

: Guten Tag,

: ein Rohbauer fordert Mehrkosten durch Änderungen die mit dem bauleitenden Architekten angeblich abgesprochen waren, die Bauherren wurden über angebliche Mehrkosten allerdings nicht informiert.
: Der Architekt hat diese Änderungen ohne Absprache mit den Bauhherren veranlaßt.
: Laut Bauvertrag muß jeder Änderung die Mehrkosten verursacht schriftlich erfolgen,was nicht passiertist.

: Wer muß am Ende diese Mehrkosten bezahlen ?




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