Re: bitte kein Selbstmordattentat


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Gesendet von Dirk Baumeister am 21 Februar, 2017 um 14:23:53:

Antwort an: Re: bitte kein Selbstmordattentat posted by Thomas U. am 21 Februar, 2017 um 09:54:17:

Naja ... bei der Umlage der Kosten für Erschließungsanlagen sind der Gemeinde im BauGB und dem KAG recht enge Grenzen gesetzt. Diese sind gerichtlich überprüfbar und die Bescheide sind auch oft genug tatsächlich mit Fehlern behaftet und werden regelmäßig korrigiert.

Darüberhinaus kann sich jeder Bürger über die Kostenverteilung in der Erschließungsbeitragssatzung seiner Gemeinde über die Grundlagen der Berechnung informieren und auch prüfen, inwieweit Sonderregelungen (unbeabsichtigte Härten) für seinen konkreten Fall in Frage kommen.

Manchmal fehlt bei der Verteilung z. B. ein Anlieger in der Liste der Angrenzer auf die verteilt werden muss oder aus der Verteilungsgrundlage "Straßenbreite" statt "Grundstücksfläche" ergibt sich ein Ungleichgewicht, dass so nicht beabsichtigt gemeint gewesen sein kann.

Prüfbar jedoch nur am konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der rechtlichen, auf dieses Objekt anzuwendenden Regeln ...


: Antwort hilft mit nicht - David gegen Goliath. Wenn sich zwei Parteien einig sind, daß die Dritte zahlen soll, ist ja alles klar. Wo ist hier Demokratie? Macht ist nicht Recht!

: : ... solange kein anderer bei der Aktion zu Schaden kommt...

: : Was hast Du denn in der Hand, also außer der Pistole? Irgendwer hat irgendwem etwas zugesagt. Kannst Du das beweisen? Wahrscheinlich nicht. Üblicherweise werden solche Dinge erst dann wirksam vereinbart, wenn die Schriftform eingehalten wird. Natürlich gelten auch mündliche Zusagen vor Gericht, wenn man sie eindeutig nachweisen kann. Wahrscheinlich kannst Du das aber nicht.

: : Und warum sollte man Dir Einsicht in Vertragsentwürfe von Dritten geben? Oder darf ich Deinen Ehevertrag sehen?

: : Unterm Strich wirst Du Dich damit abfinden müssen, Erschließungsbeiträge gemäß der örtlichen Satzung zu zahlen. dadrin steht ganz klar, wer wann was zu zahlen hat. Und das gilt dann üblicherweise für alle Bürger gleich.

: : Ich würde an Deiner Stelle eon offenes Gespräch mit der Stadt suchen. In unserer Gemeinde sind die beamten durchaus zugänglich, anscheinendes Unrecht oder außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Zusätzlich würde ich Kontakt zu einem Anwalt für verwaltungsrecht aufnehmen.

: : Gruß,

: : Bolanger

:
: : : Was mache ich, wenn die Gemeinde versäumt hat, einen ( mit allen Seiten vereinbarten) rechtskräftigen Erschließungsvertrag abzuschließen? Hinter meinem Grundstück sollen ca. 25 Baugrundstücke entstehen, die von der Straße, an der ich wohne, durch eine neue Straße an meinem Grundstück vorbei erschlossen werden sollen. Ein EV mit dem Unternehmen wurde vereinbart und zugesagt. Von mir geforderte Einsichtnahme in die Unterlagen wurde mit verweis auf Datenschutz abgelehnt. Jetzt gibt man das Versäumnis zu und verlangt von mir Erschließungskosten (hoher 5-stelliger Betrag), deren Höhe mich ruinieren würden. Soll ich mich gleich erschießen?





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