Re: Was passiert bei erloschenem, begonnenem Bauantrag?


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Gesendet von Dirk Baumeister am 13 Februar, 2017 um 07:27:59:

Antwort an: Was passiert bei erloschenem, begonnenem Bauantrag? posted by Zaunkönig am 10 Februar, 2017 um 21:17:57:

Gar nicht so schwierig eigentlich ...

: - muss dieser fuer die komplette Zaunanlage gestellt werden oder nur fuer das noch zu erstellende Zaunstueck?

Natürlich für den ganzen Zaun. Das Erlöschen der Baugenehmigung umfasst die gesamte Baugenehmigung und nicht nur einen Teil von ihr.


: - ist der bereits fertiggestellte Zaunbereich genehmigt, oder muss dieser aufgrund des erloschenen Bauantrags wieder rueckgebaut werden?

Er ist nicht mehr gehnehmigt, denn die zugehörige Baugenehmigung ist ja erloschen. Zurückgebaut werden müsste er wenn dies jemand fordert. Alternativ kann auch versucht werden, den errichteten Teil wieder genehmigen zu lassen (nachträgliche Genehmigung).

: Hallo zusammen,
: wenn ein Bauantrag fristgerecht begonnen wurde, dann aber laenger als ein Jahr unterbrochen und damit erloschen ist, was ist denn mit bereits erledigter Bebauung?
: Anhand eines fiktiven Beispiels: Der Bauantrag fuer einen 1,80m hohen Zaun wurde mit Bau eines Teiles des Zauns begonnen, erlischte aber, weil die Arbeiten laenger als ein Jahr geruht haben.
: Es muss also ein neuer Bauantrag gestellt werden, aber
: - muss dieser fuer die komplette Zaunanlage gestellt werden oder nur fuer das noch zu erstellende Zaunstueck?
: - ist der bereits fertiggestellte Zaunbereich genehmigt, oder muss dieser aufgrund des erloschenen Bauantrags wieder rueckgebaut werden?
: Schon mal vielen Dank und
: viele Gruesse





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