Re: Nebengebäude


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Gesendet von Bauassessor am 21 November, 2016 um 10:57:53:

Antwort an: Nebengebäude posted by Jasmin am 21 November, 2016 um 08:50:30:

Hallo,

offiziell dürfen Sie das Nebengebäude so nutzen, wie es genehmigt wurde. In der Regel sind das gerade keine Wohnzwecke, und dazu gehören dann auch Küchen, Wohnzimmer, etc.

Wir wissen allerdings nun nicht, was denn der Bebauungsplan an dieser Stelle sagt - ggf. ist eine nachträgliche Genehmigung ja doch möglich.

Das werden Sie aber nur im Gespräch mit dem Bauordnungsamt / Planungsamt klären können.

: Guten Morgen,

: ich habe mal eine Frage bzgl. eines komplett ausgebauten Nebengebäudes.
: Wir haben ein Haus mit ausgebautem Nebengebäude gekauft im Glauben( Information kam vom Makler und liegt schriftlich vor), dass wir dieses Nebengebäude nicht als Wohngebäude deklariert ist, wir es aber für uns als Wohneinheit nutzen dürfen( also nicht vermieten etc.). Dies war für uns der Ausschlag dieses Haus zu kaufen, weil ich meine Eltern mitnehme. Nun kam ein Schreiben von der Kreisverwaltung dass der Vorbesitzer anscheinend schon versucht hat, dieses Nebengebäude von Nutzfläche in Wohnfläche umzuwandeln und ist gescheitert. Meine Frage ist nun dürfen wir dieses Gebäude nun gar nicht nutzen oder zumindest als Gemeinschaftsküche/TV Zimmer? Rechtliche Schritte gegen den Makler wegen Falschauskünften werden wir prüfen. Hätte uns der Vorbesitzer informieren müssen dass da schon mal ne Anfrage gescheitert ist, wo er doch wusste was wir damit vorhaben?

: MfG
: Jasmin





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