Zahlung Kaufpreis vor Immobilienabnahme zulässig?


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Gesendet von Stephanie am 19 November, 2016 um 22:46:41:

Hallo in die Runde,
ich habe eine Eigentumswohnung gekauft, die ich Bauabschnittsweise bezahle. Am 30.11.16 gibt es eine Vorabnahme zur Mängelfeststellung. Am 14.12.16 soll ich eigentliche Abnahme mit Schlüsselübergabe stattfinden. Allerdings muß die Restsumme schon am 13.12.16 auf dem Konto des Verkäufers eingehen. Ist dieses Vorgehen üblich und mit dem §641 BGB vereinbar (Fälligkeit der Vergütung)? Ist es juristisch bei vorgezogener Zahlung so, daß das Objekt als abgenommen gilt? Oder ist das unerheblich, weil hoffentlich alle Mängel am 30.11.16 schriftlich dokumentiert wurden?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Stephanie



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