Grenzbebauung einer Garage nach Aufschüttung


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Gesendet von Manfred Cürvers am 11 November, 2016 um 18:45:08:

Hallo
Auf unserem ca. 2600qm Nachbargrundstück sind ein altes Wohngebäude und 2 Garagen abgerissen worden. Jetzt werden auf diesem Grundstück 4 neue Wohngebäude errichtet. Unser Wohngebäude und das alte abgerissene Wohngebäude stehen (standen) ca. 10 m von der Strasse entfernt ungefähr nebeneinander in einem Abstand von 7 Metern. Es befanden sich zwischen den Wohngebäuden auf den jeweiligen Grundstücken die Zufahrten zu 3 in gleicher Höhe aneinandergebauten Garagen, wovon 2 auf dem Nachbargrundstück standen. Diese Zufahrten sind durch eine kleine Mauer getrennt. Diese Mauer steht zu 2 Dritteln auf dem Nachbargrundstück und endet an der Garagenfront. Die 2 Nachbargaragen sind, wie schon erwähnt abgerissen worden. Der gesamte Garagenverbund liegt(lag) ca 70 cm tiefer als die Wohnhäuser, weil beide Grundstücke von der Strasse aus gesehen nach hinten hin gesehen abfallen.
Das gesamte Nachbargründstück wurde jetzt an dieser Grenzmauer auf Strassenhöhe angefüllt, im Garagenbereich, der ja tiefer liegt als die Wohnhäuser ca. um 70 cm. Unser zukünftiger Nachbar, will jetzt wieder eine neue Doppelgarage auf der Grundstücksgrenze zu unserer Garage errichten. Diese sollen jetzt aber um 90 Grad gedreht zu unserer Garage errichtet werden, d.h. die Tore werden sich dann von unserem Grundstuck abgewandt befinden und die Zufahrt wird seinerseits geändert. Durch die Anfüllung seines Grundstücks soll diese neue Garage jetzt allerdings unsere alte Garage in der Höhe um diese besagten ca. 70 cm der Anfüllung uberragen, da er Wohnhaus und Garage auf einer Ebene haben möchte.
Von seiner Grundstücksseite wird er damit gut leben können, wir wiederum schauen von unserem Gründstück vor diese Überbauung. Ist uns diese Höhenüberbauung in dieser Form zuzumuten?
Viele Grüsse
Manfred





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