Re: Verfahrensfreier Carport/Garage, wenn Abstand <30 zum Wald?


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Gesendet von Bauassessor am 31 Oktober, 2016 um 10:53:58:

Antwort an: Verfahrensfreier Carport/Garage, wenn Abstand <30 zum Wald? posted by EFH-am-Waldrand am 27 Oktober, 2016 um 22:04:10:

Ich kenne mich jetzt nicht mit dem Bauordnungsrecht in Baden-Württemberg aus, aber nach meinem Verständnis werden in § 4 Abs. 3 Gebäude ausgeschlossen - und eine Garage ist ein Gebäude, unabhängig davon, ob verfahrensfrei oder nicht.

Verfahrensfrei heißt ja nur, dass sie für ein zulässiges Gebäude keinen Antrag stellen müssen. Da ihre Garage aber nicht zulässig ist (sofern es nicht durch andere Regelungen wieder zulässig wird), kommt der § 50 hier nicht zur Anwendung.


: Darf ein Carport/Garage (verfahrensfrei, da <30m2 Innenbereich) errichtet werden, wenn der Abstand von 30 zum Wald unterschritten wird?
: Hinweis: Zwischen Bauplatz und Wald ist eine öffentliche Straße im Wohngebiet.

: LBO §4 besagt sagt kein Gebäude innerhalb 30m Zone zum Wald
: LBO §Anhang besagt Garagen sind genehmigungsfrei

: Wie sieht es haftungsrechtlich aus, wenn ein Baum auf den Carport fällt?

:
: Details:

: ----
: §4 Abs. 3 der LBO Baden-Württemberg (1. März 2015)

: (3) Bauliche Anlagen mit Feuerstätten müssen von Wäldern, Mooren und Heiden mindestens 30 m entfernt sein; die gleiche Entfernung ist mit Gebäuden von Wäldern sowie mit Wäldern von Gebäuden einzuhalten.[..]

: ----
: § 50 Verfahrensfreie Vorhaben

: (1) Die Errichtung der Anlagen und Einrichtungen, die im Anhang aufgeführt sind, ist verfahrensfrei.

: ----
: Anhang (zu § 50 Abs. 1)

: Verfahrensfreie Vorhaben
: 1. Gebäude und Gebäudeteile
: a)..
: b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m²..





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