Notentwässerung auf öffentlichen Grund bzw. über Baugrenze?


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Gesendet von Thorsten am 13 Oktober, 2016 um 08:26:34:

In der Uni haben wir folgende Frage seit Wochen - Darf die Notentwässerung eines in München stehenden öffentlichen Gebäudes auf öffentliche Gehwege/Flächen erfolgen, das Gebäude wird bis auf die Baugrenzen gebaut..

Eine rechtliche Grundlage konnte niemand liefern, nur die Aussagen mancher Haustechniker das eine Notentwässerung von öffentlichen Gebäuden auf Flächen ausserhalb des eigenen Grundstückes wohl geduldet wird, da ja nur für den Jahrhundertregen vorgesorgt wird.. kann hier wer weiterhelfen?



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