Re: Gemeinde verweigert Einvernehmen trotz befolgen aller Auflagen


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Gesendet von Bauassessor am 27 September, 2016 um 05:03:01:

Antwort an: Gemeinde verweigert Einvernehmen trotz befolgen aller Auflagen posted by Wissbegieriger am 23 September, 2016 um 10:28:32:

Hallo,

das ist alles geregelt im Baugesetzbuch - ich meine, es ist § 33 BauGB. Die Gemeinde kann einen Bauantrag zurückstellen, wenn die Umsetzung den Zielen eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans widerspricht. Allerdings gibt es Kommentierungen zu dem Paragraphen, die meinen, dass es schon erste konkrete Planungsinhalte bei der Aufstellung des Bebauungsplans geben muss. Ein einfaches "wir wollen da irgendetwas irgendwann mal aufstellen, um den konkreten Antrag zu behindern", geht nicht. Die Gemeinde kann den Bauantrag um 2 Jahre zurückstellen und die Zurückstellung dann noch zweimal um 1 Jahr verlängern. Sollte die Zurückstellung irgendwann einmal auslaufen, haben Sie sofort Anrecht auf Baurecht.

ACHTUNG (und gut für Sie): Normalerweise beginnt die Frist für die Zurückstellung mit dem Beschluss im Rat. Bei Ihnen beginnt Sie aber mit dem Datum des Bauantrags und endet damit auch früher. Das vergessen viele Kommunen und kommen dann schonmal in Probleme, weil dem Bauantrag dann doch stattgegeben werden muss.

Schadensersatzansprüche haben Sie keine.


: Hallo zusammen,
: Nehmen ihr mal an, ein Bauherr in Ba-Wü folgt folgendem Vorgehen:
: 1. Anfrage bei der Gemeinde nach Bauvorgaben. Ergebnis: es gibt keinen Bebauungsplan aber es gibt Vorgaben wie max. Traufhöhe, GRZ ...
: 2. Vorsprechen beim Bauamt mit erster Planung. Ergebnist: Vorhaben entspricht allen Vorgaben und würde vom Bauuamt so bewilligt.
: 3. Pläne erstellen lassen, Bauträger suchen, Finanzierung abschließen
: 4. Baugesuch einreichen
: 5. Gemeinde verweigert Einvernehmen, weil sie den Bauantrag zum Anlass nimmt zu beschließen, die innerörtliche Bebauung zukünftig nach einem Bebauungsplan zu regeln. Gemeinde verfügt eine Änderungssperre.

: Nun meine Fragen:
: 1. Der eingereichte Bauantrag erfüllt alle derzeit geltenden Vorgaben und geltendem Recht. Darf die Gemeinde das Einvernehmen trotzdem verweigern, um zuerst einen Bebauungsplan erstellen zu lassen?
: 2. Das Bauvorhaben ist laut Gemeinde nun bis auf weiteres nicht durchführbar. Kann für die bereits angefallenen Kosten Schadensersatz eingefordert werden?
: Viele Grüße





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