Re: Abwägung Stellungnahmen zum Bebauungsplan seit 10 Monaten nicht durchgeführt


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Gesendet von Bauassessor am 27 September, 2016 um 04:43:24:

Antwort an: Re: Abwägung Stellungnahmen zum Bebauungsplan seit 10 Monaten nicht durchgeführt posted by Mark am 26 September, 2016 um 11:03:21:

Hallo,

wenn Sie einen Antrag stellen, wird der auf der Grundlage der geltenden Rechtsgrundlage entschieden - in Ihrem Fall auf dem alten Bplan und - falls es keinen gibt - auf der Grundlage des § 34 oder 35 BauGB (Innen-/Außenbereich).

Wenn ihr Antrag auf dieser Grundlage abgelehnt wird, haben Sie keinen Anspruch auf Abwägung des in Aufstellung befindlichen Bplans. Sie beschleunigen also gar nichts.

Ein Bebauungsplan ist ein Instrument der Stadt zur Umsetzung städtebaulicher Ziele - und nicht zur Realisierung von Baurechten Einzelner.

Wenn Ihnen das zu lange dauert, fragen Sie im Planungsamt nach, was der aktuelle Stand ist und wie lange man noch auf die Ergebnisse der Abwägung wird warten müssen. Vielleicht hat das Amt dann das Gefühl, dass man doch mal wieder daran arbeiten müsste.

: Hallo,

: könnte man einen Antrag stellen und auf §75 VwGO verweisen, damit die Abwägung gemacht würde?




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