Stützmauer - Abstand und Höhe


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Gesendet von Raimund am 20 September, 2016 um 18:20:53:

Hallo,

Grundstück ist ein Eckgrundstück mit leichter Hanglage in BW.

Grenzt an 2 Seiten an eine verkehrsberuhigte asphaltierte Straße (beides Sackgassen), die 3te Seite ist ein Nachbargrundstück und die 4te Seite ein unbefestigter Feldweg, welcher an ein landwirtschaftlich genutzten Acker grenzt.

Wie hoch darf die Stützmauer auf dem Grundstück sein ?
Bebauungsplan sagt, Stützbauwerke dürfen 75cm höher als Verkehrsfläche sein.

Ok, somit wären die 2 Seiten zur verkehrsberuhigten Straße geklärt. Bei der 3ten Seite zählt ja das NBR BW (Nachbarschaftsrecht). Somit max. 1,80 m hoch bzw. max 25 m2 Fläche.

Wie schauts bei dem unbefestigtem Feldweg aus? Ist das eine Verkehrsfläche ? Gilt der Abstand von 0,5 m wegen landwirtschaftlich genutztem Acker oder hebt das der Feldweg auf ?

Grüße
Raimund




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