Re: Ablehnung einer Bauvoranfrage im Innenbereich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Bauassessor am 22 August, 2016 um 23:49:52:

Antwort an: Re: Ablehnung einer Bauvoranfrage im Innenbereich posted by Klaus Janowitz am 22 August, 2016 um 17:40:38:

Hallo,

wenn ich Sie richtig verstehe, gibt es im Moment keine Hinterlandbebauung in zweiter Reihe in der Nachbarschaft - Sie finden es aber ungerecht, dass sie etwas nicht dürfen, was alle anderen auch nicht dürfen? Was kann denn die Gemeinde dafür, dass Sie so ein großes Grundstück haben? Ihr Grundstück ist doch nicht öffentlich, oder? Dann ist es auch keine Ruhezone für Fremde - die dürfen ihr Grundstück schließlich nicht betreten.

Wie gesagt, wenn Sie bereit sind, Geld in die Hand zu nehmen, dann können Sie versuchen, über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Baurecht herzustellen. Das dauert dann gut und gern 2 Jahre, wenn die Stadt mitspielt. Anscheinend legt sie aber zurzeit besonders wert auf die freien rückwärtigen Bereiche. Also erwarten Sie nicht zu viel Begeisterung.

So ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan kostet bequem eine 5stellige Summe...


: danke für die Antwort; die Arguentation der Behörde stützt sich auf die Vorbildwirkung einer Hinterlandbebauung,die die Einheitlichkeit der prägenden Umgebung verschlechtern würde.

: Die weitere Umgebung ist eher grob gemischte 08/15 Bebauung, schwerpunkt 60er Jahre. Sehr viele Grundstücke wurden geteilt, aber mit straßenseitiger Babauung. Die Grundstückszeile selber hebt sich dadurch ab, dass sie bis zu einem dahinterliegenden, renaturierten Bachlauf reicht, durch Hecken abgetrennt. Das macht eine große Freifläche. Die Behörde argumentiert auf diese Eigenart hin.
: Die Immobilie selber ist renovierungsbedürftig. Mein Problem ist, dass ich aus dem großen Grundstück keinerlei Nutzen ziehe. Ich finde es ungerecht, dass von mir erwartet wird,für eine Ruhezone Fremder hinzuhalten. Es gibt in dieser Zeile zwei Mietshäuser gleicher Art, ansonsten selbstbewohnte Häuser. Zufahrt und Abstände zu den Nachbargrundstücken sind kein Problem.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]