Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlender Baumöglichkeit


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Gesendet von Anja am 15 August, 2016 um 18:18:26:

Sehr geehrte Forenmitglieder,

wir haben vor kurzem einen Bauvertrag (mit BLB, Zeichnung und Kostenkalkulation als Vertragsbestandteile) mit einem Bauträger abgeschlossen.

Nun können wir dieses Haus (wie wir es geplant haben) leider durch den B-Plan nicht bauen oder verstoßen gegen die ThürGarVO bzgl. der Rampe zur Garage (Garage war damals im Keller). Bei der unterschriebenen Zeichnung überschreiten wir den B-Plan Drempel/Kniestock um ca. 0,40 m und haben ca. 27% Rampe (Max. 15 % sind gem. ThürGarVO erlaubt). Die B-Plan-Überschreitung war nicht vollständig eingezeichnet auf den Verstoß gegen die ThürGarVO wurden wir damals nicht hingewiesen. Den B-Plan hatten wir dem Bauträger vorher zur Verfügung gestellt.

Da wir dieses Haus nun so gem. Bauamt nicht bauen können (Befreiungen für den Drempel/Kniestock in einem so hohen Maß, so dass Rampe max. 15 % sei wohl nicht denkbar), haben wir das Haus umgeplant und Garage nun anstatt im Keller im EG, nur noch Teilunterkellerung und in Summe ca. 15 qm mehr Wohnfläche (Raumaufteilung lies dies nicht anders zu). Der Bauträger möchte nun für diese neue Zeichnung einen erheblichen Mehrpreis, welchen wir (Kredit ist schon auf die alten Entwürfe / Kosten bewilligt) nicht zahlen können/wollen. Da wir diesen erheblichen Mehrpreis nicht akzeptieren können und aber auch keine andere zeichnerische Möglichkeit sehen, das Haus so umzusetzen, möchten wir den Vertrag nun auflösen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir hier? Kann man vom Vertrag zurücktreten? Sind wir dann schadensersatzpflichtig?

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus für eine Antwort



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