Re: Tiefgarageneinfahr Aussenwand


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Gesendet von Dirk Baumeister am 13 August, 2016 um 17:15:59:

Antwort an: Tiefgarageneinfahr Aussenwand posted by Max am 13 August, 2016 um 14:26:02:

1 m neben der Grenze auf des Nachbars Grundstück wäre schon happig. Das sollte dem Bauleiter und dem Unternehmer eigentlich aufgefallen sein.

Eine Wand allein ist kein Gebäude aber die Wand ist Bestandteil eines Gebäudes ... Vor §§ 912 ff BGB , wäre aber die Ausführung der Bauarbeiten gemäß der Baugenehmigung meines Erachtens interessanter und naheliegender. Dafür ist konkret die genehmigende Bauaufsichtsbehörde zuständig.

: Hallo allerseits,

: ich hätte eine Frage bezüglich der Auslegung des Paragraphen 912 BGb.

: In einer Straße stehen zwei MFH. Haus 1 ist bereits fertig. Haus 2 wird zur Zeit gebaut. Jedes der Häuser hat eine eigene Tiefgarage.

: Der Abstand zwischen beiden Häusern beträgt 7 m. Davon sind 3 Meter dem Grundstück von Haus 2 zugehörig, die abgegraben wurden und nach Fertigstellung der TG-Einfahrt von Haus 2 wieder aufgeschüttet werden müssen.

: Meine Frage zielt nun darauf ab, ob der Paragraph 912 BGB greift, wenn bei der Wandsetzung der TG-Einfahrt die Grundstücksgrenze verletzt wird und die Wand z.B. 1 Meter zu nah an Haus 2 gesetzt wird. Gilt diese Wand als Gebäude oder nicht?

: Handelt der Verantwortliche grob fahrlässig, wenn ich ihn bereits daraufhin gewiesen habe, dass er die Grundstücksgrenzen beachten soll? Ich bin nämlich bald im Urlaub und könnte somit keinen Widerspruch einlegen, wenn in diesem Zeitraum die Wand gesetzt wird. Dasselbe gilt für die meistens Nachbarn.

:
: Grüsse

: Max




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