Garage auf andere Grundstücksgrenze wechseln (Bayern)


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Gesendet von Sven Heißmeir am 28 Juli, 2016 um 22:51:33:

Guten Abend!

folgende Ausgangssitutation:
Bundesland: Bayern

Bebauungsplan: Garage ist im Süden als Grenzgarage eingezeichnet mit dem Vermerk "Garage"

Wir möchten die Garage aber auf die nördliche Grundstücksgrenze drehen.

Der Nachbar vom Norden ist mit dem Wechsel nicht einverstanden (keine Unterschrift).

Es würden sämtliche Anforderungen der Bayerischen Bauordnung eingehalten (Abstandsflächen, Grenzbebauung,...).

Die Behörde stimmt dem Garagenwechsel nicht zu.
Begründung: Die Garage gehört zum Thema Nachbarschutz und somit hätte der Nachbar die Möglichkeit eine Klage gegen das Bauvorhaben einzuleiten.

Meine Fragen:
1. Zählt die Garage wirklich zum Nachbarschutz?
2. Kann man den Garagenwechsel vom Bauausschuß abstimmen lassen (Thema: "Änderung oder Befreiung/Abweichung des Bebauungsplan")?




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