Re: Wertminderung von Grundstück


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Gesendet von Bauassessor am 09 Juni, 2016 um 14:50:48:

Antwort an: Wertminderung von Grundstück posted by Heinz Seiffert am 08 Juni, 2016 um 21:52:57:

Hallo,

nein, denn Sie werden nicht in den Ihnen genehmigten Nutzungen nicht beeinträchtigt.

Baurechtlich hatten Sie nie einen Schutzanspruch vor lästigen Blicken, daher können Sie jetzt auch nicht geltend machen, dass Sie darin beeinträchtigt sind.

Dass potenzielle Käufer bereit sind, für einen "blickdichten" Garten mehr zu bezahlen, steht auf einem anderen Blatt... Aber dann hätten Sie juristisch schlicht Glück gehabt.

: Hallo,
: auf einem uns angrenzenden Grundstück wird eine Pension gebaut. Baurechtlich habe ich dies von einem Fachanwalt prüfen lassen. Damit ist alles (Grenzabstände, Bauhöhe usw.)in Ordnung. Von diesem Pensionsneubau kann aber von den grenznahen Balkons auf 3 Etagen direkt auf unsere Sitzfläche unseres Garten geschaut werden, ca 10m entfernt. Im EG ließe sich das durch eine Mauer unterbinden. Habe ich grundsätzlich ein Chance hier eine Wertminderung für unser Grundstück zu erreichen und hierfür Schadenersatz zu erstreiten?
: MFG Heinz Seiffert





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