Re: Baulinie


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Abgeschickt von Kai am 27 Mai, 2005 um 08:24:15:

Antwort auf: Re: Baulinie von JR am 26 Mai, 2005 um 21:37:33:

Baulinien sind nicht verbindlich habe ich gerade auch in eigener Sache wegen eines geplanten Grundstückskaufes nachgeschaut und Teilungen kann man rückgängig machen! Ein guter Anwalt wird Ihnen aber schon Wege raussuchen, wie Sie das Bauwerk Ihres Nachbarn vielleicht nicht verhindern aber zumindest ordentlich zeitlich behindern können.

: wenn er sich im ursprünglichen Baufenster bewegt, also das von vor 20 Jahren, dann kann er bestimmt bauen unter der Voraussetzung, daß er mit beiden Häusern zusammen gerechnet das Maß der baulichen Nutzung einhält - GRZ und GFZ -

: Der Gemeinderat kann jedoch auf Antrag eine Befreiung für die Überschreitung der Baulinie aussprechen - passiert leider öfter als einem lieb ist.

: Schönen Abend
: Josef





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