Gesendet von Lars am 06 Juni, 2016 um 15:35:02:
Ein Vermieter eines Mehrtfamilienhauses weist auf seinem Grundstück eine Fläche unter dem Balkon eines Mieters einen PKW-Stellplatz aus. Ist dieser Stellplatz genehmigungspflichtig? Wenn ja, welche Behörde müßte den Stellplatz genehmigen?
MfG
Lars