Kauf vom Bauträger - Baugenehmigung noch nicht erteilt


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Gesendet von Michael am 27 Mai, 2016 um 10:02:17:

Guten Tag,

wir haben im April eine ETW von einem Bauträger in einem noch zu errichtenden MFA gekauft. Bei Kauf war bekannt, dass noch keine Baugenehmigung erteilkt sei. Dies sei lt. Bauträger nur noch eine Formsache, es bedarf einiger weniger NAchbesserungen und es würde noch maximal wenige Wochen dauern, bis dieser erteilt würde.

Im Kaufvertrag wurde ein Termin für die Bezugsfertigkeit verbindlich festgelegt: 31.12.2017
Die erste Rate ist an eine erteilte Baugenehmigung geknüpft.

Es gibt aber auch eine Vertragsstrafenklausel, wo u.a. steht, dass sich die Bezugsfertigkeit verschieben kann, u.a. bei behördlichen Maßnahmen, die der Bauträger nicht zu vertreten hat.

Was bedeutet diese letzte Klausel?

Könnte es im schlimmsten Fall zu einer Verschiebung der Fertigstellung wegen fehlender Baugenehmigung um Jahre kommen? Wäre dies eine Maßnahme, die der Bauträger nicht zu vertreten hat?

Besteht bei Nichterteilung der Baugenehmigung eine Austrittsmöglichkeit des Käufers vom Vertrag, oder kann der Bauträger das schlimmstenfalls über Jahre verschleppen?

Schönen Dank im voraus.



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