offene/geschlossene Bauweise


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Gesendet von Heiko am 15 Mai, 2016 um 14:27:25:

Huhu

ich habe mal eine Verständnisfrage zur Abgrenzung von offener und geschlossener Bauweise im Baugebiet.

Offen = mit seitlichem Grenzabstand
Geschlossen = ohne seitlichen Grenzabstand

soweit klar.

Jetzt habe ich aber im Baugebiet mehrere Gebäude zu stehen, die OHNE Grenzabstand zum Nachbarn errichtet sind UND bei denen auf dem angrenzenden Nachbargrundstück aber ein normales EFH steht. Das EFH hält also Grenzabstände ein.

Ist geschlossene Bebauung so zu verstehen, dass diese nur dann vorliegt, wenn ZWEI Häuser der jeweils benachbarten Grundstücken zusammengebaut wurden?

Oder zählen auch diejenigen Grundstücke zur geschlossenen Bebauung, wo der eine Eigentümer grenzständig ist, das unmittelbare Grundstück aber unbebaut oder mit Einhaltung der Abstandsfläche?

Vielen Dank für Hinweise zur Lösung meines Gedankenknotens!

Heiko



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