Re: Treppenhaus im Altbau


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Gesendet von Dirk Baumeister am 03 Mai, 2016 um 13:00:07:

Antwort an: Treppenhaus im Altbau posted by Eichhorn am 03 Mai, 2016 um 11:43:08:

Wenn das Gebäude Bestandschutz geniesst, umfasst dieser den Schutz vor der Forderung von Gesetzesänderungen auf bestehende Vorhaben. Eine Anpassung des Treppenhauses wäre dann nicht möglich. Bestandschutz kann aber nur geltend machen, was legal ist, also genehmigt wurde und entsprechend dieser Genehmigung auch errichtet wurde. Im Zweifel müsste derjenige, der den Bestandschutz in Anspruch nehmen möchte auch beweisen, dass das Objekt genehmigt wurde und der Genehmigung entspricht.

Bei Änderungen gegenüber der Genehmigung oder späteren Änderungen/Nutzungsänderungen am Gebäude können aber Maßnahmen erforderlich werden. Welche und wie richtet sich nach der geplanten Änderung.

Geht es um die Abwendung von Gefahren für Leib und Leben, können auch im Nachhinein und ohne sonstige Änderungen am Gebäude Anpassungen an die aktuelle Rechtslage verlangt werden. Es Bedarf jedoch einer konkreten Gefahr, wie es z. B. beim Fehlen eines zweiten Rettungsweges der Fall ist. Dieser kann in NRW z. B. auf der Grundlage von § 87 BauO NRW gefordert werden.

: Ein Haus mit 4 Etagen, errichtet in den 1930er Jahren, steht zum Verkauf. Das Treppenhaus besteht, wie das zu der Zeit wohl üblich war, aus Holz. Kann es sein, dass der Erwerber von Amtswegen zum Umbau auf Beton oder ähnliches gezwungen werden kann?





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