Re: Wasserwerk als Feuerwerk-Lager umnutzen


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Gesendet von Martin am 29 April, 2016 um 10:54:07:

Antwort an: Re: Wasserwerk als Feuerwerk-Lager umnutzen posted by Dirk Baumeister am 02 Februar, 2016 um 16:03:29:

: Welche Behörde hat die Aussage denn gemacht? Das Bauaufsichtsamt?
Jap

: Der erforderliche Antrag auf Nutzungsänderung entspricht praktisch dem Bauantrag.
Ok. Da die Lagergenehmigung nach §17 SprengG mit einschließt, könnte ich mir den Bauantrag ggf. sparen.

: Ich würde eine Rückfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde empfehlen. Ganz so problemlos dürfte das nicht gehen.
Habe ich bereits gemacht, dort hieß es, dass evtl. planungsrechtliche Kriterien dagegen sprechen könnten.

Eine Frage hätte ich noch, die vielleicht auch allgemein beantwortet werden kann:

Soweit ich weiß wird für Wasser- Strom- Gas-Versorgung keine Baugenehmigung benötigt, da es sich dabei um Sonderfälle handelt. Wenn ich jetzt ein Grundstück mit einem Wasserwerk kaufe, welches aber nicht mehr benutzt wird, muss ich das dann auf meine Kosten irgendwann zurückbauen, da es dafür damals keine Baugenehmigung gab und es aktuell nicht mehr als Wsserwerk genutzt wird?

Danke!

:
: : Hallo zusammen,

: : ich habe ein Wasserwerk im Außenbereich und würde dieses gerne als Lager für Feuerwerk anmelden. Dazu muss ich unter Anderem auch eine Umnutzung des Gebäudes beantragen.

: : Muss ich für die Umnutzung einen Bauvorantrag stellen?
: : Wie wahrscheinlich ist es, das der Antrag genehmigt wird?

: : Der Lagerung von Feuerwerk steht nichts im Wege. (Aussage der zuständigen Behörde).

: : Es geht rein um das Baurecht.

: : Danke!

: : Viele Grüße

: : Martin




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