Re: Grenzwand


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Gesendet von oberh am 25 April, 2016 um 10:57:40:

Antwort an: Grenzwand posted by Sandra am 24 April, 2016 um 15:58:25:

Guten Morgen!

So einfach kannst Du nicht machen, was Du willst ..

Die Gebäude sind damals wohl gemeinsam errichtet worden.
Damit handelt es sich wohl um ein gemeinsames Bauteil.

Oft - aber nicht immer - wurde und wird dieses eben wegen solcher von Dir gemachter Aussagen und auch Handlungen öffentlich rechtlich und/oder privatrechtlich gesichert durch eine Eintragung ins Baulastenverzeichnis bzw. Grunddienstbarkeit im Grundbuch.
Dies geschieht vollkommen unabhängig, ob das Bauteil auf Deiner Seite der Grenze steht - auf der des Nachbarn oder mitten drauf.
Als Laie wäre ich auch vorsichtig mit den Behauptungen über Bezüge zu Grenzen.

Du hast Dein Gebäude nun abgerissen. Soll hier ein neues Gebäude entstehen? Soll die Wand wieder genutzt werden oder errichtet Ihr eine Neue?

Grundsätzlich ist der Nachbar vor Schäden an der Bausubstanz durch Euren Abriss zu schützen.

Die Juristen hier im Forum können Dir da sicherlich noch ein paar Paragraphen nennen.

LG
Olaf



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