Re: Wiesengrundstück im Außenbereich / Einfriedung + Hütte


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Gesendet von TomBalou am 20 April, 2016 um 14:44:42:

Antwort an: Re: Wiesengrundstück im Außenbereich / Einfriedung + Hütte posted by Dirk Baumeister am 20 April, 2016 um 14:15:34:

Sehr geehrter Herr Baumeister,

ich kann Ihren Einwand ehrlich gesagt nicht wirklich nachvollziehen. Ich lebe in BaWü, nicht in Bayern. Laut Bauordnung von BaWü sind Hütten im Außenbereich bis zu einer Größe von 20kbm Bruttorauminhalt verfahrensfrei, wenn Sie über keinen Aufenthaltsbereich, keine Toilette und keine Feuerstelle verfügen. Somit kann ich eine Hütte ohne Baugenehmigung in BaWü bauen, wenn sie weniger als 20kbm Bruttorauminhalt besitzt und über keinen Aufenthaltsraum, keine Toilette und keine Feuerstelle besitzt. Oder sehen Sie das anders?


: Man lese die eigenen Quellen aufmerksam ...

: für BW: "Im Außenbereich sind nur 20 m³ umbauter Raum zugelassen."
: für Bayern: "...unabhängig von Ihrer Größe, nach Landesbauordnung grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich."

: Gartenhäuser sind im Außenbereich, unabhängig von ihrer Genehmigungspflicht, nicht pauschal zulässig. Im Gegenteil, sie müssen dort den Regelungen des § 35 BauGB entsprechen. Und sie unterliegen natürlich dem BauGB, da sie die Voraussetzungen eines Vorhabens nach § 29 BauGB erfüllen.

: Also ich glaube, Sie liegen da doch falsch.


: : Ich glaube nicht dass ich da falsch liege. Schau mal unter anderem hier: https://www.service-bw.de/de/lebenslage/-/sbw/Verfahrensfreie+Bauvorhaben-5000753-lebenslage-0?p_r_p_-358194435_m=1

: : oder hier:

: : http://www.gsp-gartenhaus.de/baugenehmigung-gartenhaus/

: : Da es sich um ein verfahrensfreies Bauhaben handelt fällt es auch nicht unters Baugesetzbuch. Wer hat dir den erzählt dass nur Landwirte im Aussenbereich bauen dürfen? Wäre ja noch schöner...
: : : Wo soll das stehen ? Da liegst Du wohl komplett falsch. Im reinen Aussenbereich dürfen höchstens Landwirte bauen. Siehe § 35 BauGB.

:
: : : : Hallo Zusammen,

: : : : ich lebe in BaWü und bin gerade dabei, mit ein Wiesengrundstück (ca. 1 KM außerhalb der Ortschaft, Waldrand, kein Natur- oder Waldschutzgebiet) zu kaufen. Ich würde dieses gerne einfrieden und eine Hütte drauf bauen. Meine bisherigen Recherchen haben ergeben dass die Errichtung eines festen Zauns genehmigungspflichtig ist und im Normalfall nicht genehmigt wird. Ich plane daher eine Thuja-Hecke anzupflanzen. Gibt es hierfür gesetzliche Einschränkungen, welche mir nicht bekannt sind? Weiterhin würde ich gerne eine Hütte darauf errichten. Meines Wissens nach sind in Baden-Württemberg im Außenbereich Hütten bis zu einer Größe von 20kbm umbauter Raum nicht genehmigungspflichtig. Gibt es hierzu weitere Einschränkungen o.ä. Vielen Dank für eure Hilfe.




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