Re: Dachsanierung in BW


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Gesendet von Dirk Baumeister am 05 April, 2016 um 20:18:51:

Antwort an: Re: Dachsanierung in BW posted by Dirk Baumeister am 05 April, 2016 um 18:24:24:

Auch eine Kernsanierung übersteigt den Erhalt des Bestandschutzes. Immer wenn die Maßnahme eine statische Neudimensionierung erforderlich macht oder der Aufwand dem einer Neuerrichtung gleich kommt, handelt es sich um eine Errichtung, die sich nicht (mehr) auf den Bestandschutz berufen kann und genehmigungspflichtig ist. (so die allgemeine Rechtsprechung)

: Die Entfernung eines Dachstuhls und die komplette Neuerrichtung ist keine Sanierung mehr. Der Bestandschutz erlischt!

: Ein neuer Dachstuhl MUSS statisch dimensioniert werden. Wer das beauftragt ist für die Beurteilung des Bestandschutzes des Gebäudes unerheblich.

: Mit Rückbau des Daches inkl. tragender Konstruktion verliert ein Gebäude seine Gebäudeeigenschaft und kann daher den Bestandschutz eines (dann ehemaligen) Gebäudes gar nicht in Anspruch nehmen.

:
: : Hallo Markus,

: : danke für Deine Antwort. Leider treffen die Punkte nicht auf mich zu.
: : Es gab schon seit Jahren einen Bestandschutz und das Gebäude hat Wasser und Strohm, und hat jemand gewohnt. Ich bekomme sogar von der Stadt neue Wasserleitung gebaut (umsonst) und neue Stromleitung für wenig €.

: : Ich war beim Bauamt, haben Voranfrage geschickt und die meinten Abriss Gebäude nein, aber Kernsanierung ja. Ich wieder hin. Was ist mit Dachstuhl. Antwort fällt unter Kernsanierung. Und ich brauche keine Genehmigung von denen und soll nicht mehr kommen.
: : Auch die Firma hat nachgefragt bei Bauamt und die sagen Kernsanierung.
: : Statiker brauchen wir keinen weil die Firma das macht.
: : Und jetzt bin ich eben unsicher weil nix in der Hand.

: : : Normalerweise dürfen Instandhaltungsarbeiten ausgeführt werden. Es ist allerdings genauestens darauf abzustellen ob diese auch wirklich erforderlich sind.

: : : Ich würde das nicht riskieren und damit womöglich den Bestandsschutz auf die Kippe stellen! ........ sondern mir diesbezüglich eine Genehmigung einholen.

: : : Guckst Du

: : : http://www.baunetz.de/recht/Bestandsschutz_durch_Abbrucharbeiten_gefaehrdet_Besondere_Intensitaet_der_Objektueberwachung_erforderlich__44456.html

: : : und guckst Du

: : : http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/1709/0/

: : : und

: : : http://lexetius.com/2000,776

: : : Mit freundlichen Grüßen

: : : Markus Reinartz

: :
: : : : Hallo zusammen,

: : : : ich möchte mein EFH kernsanieren. Es befindet sich im Aussenbereich und hat Bestandschutz. Ich habe keine Genehmigung von der Bauaufsicht das Haus abzureisen und mit den selben massen neu zu bauen. Ich wurde auf die Möglichkeit einer Kernsanierung hingewiesen.

: : : : Ich will eine Firma beauftragen des jetzige Dach abzubauen und es in der Form wieder auf zu bauen. Keine Änderung der Dachneigung, die Dachfläche bleibt die selbe, Fristhöhe gleich. Es kommen halt neue Materialien hin.

: : : : Kann die Firma das so machen oder muss ich wieder zur Bauaufsicht.
: : : : Das EFH steht in BW in der nähe von Villingen Schwennigen.

: : : : Danke für Eure Hilfe.




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