Re: Probleme mit der Baugenehmigung


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Gesendet von Dirk Baumeister am 31 März, 2016 um 08:25:54:

Antwort an: Re: Probleme mit der Baugenehmigung posted by MW am 30 März, 2016 um 09:21:00:

": : Eine Bescheinigung der abschließenden Fertigstellung ist je nach Objekt nicht zwingend erforderlich."

Bei Einfamilienhäusern kann die Bauaufsichtsbehörde auf eine Bauzustandsbesichtigung zur abschließenden Fertigstellung verzichten. Eine Bescheinigung wird dann nicht ausgestellt. Der Nachweis der Rechtmäßigkeit und des Bestandschutzes des Gebäudes erfolgt ohnehin über das Original der gestempelten Baugenehmigung und das dementsprechend errichtete Gebäude.

: Vielen Dank für die Antwort. Ja das Gebäude, ein Einfamilienhaus in NRW, ist entsprechend der Baugenehmigung gebaut worden. Was meinen Sie mit, da gibt es nichts zu retten ? Braucht man überhaupt keine Bescheinigung der abschließenden Fertigstellung oder ist die alte Baugenehmigung verfallen? Ich bin Laie und verstehe Ihre Antwort nicht ganz. Grübelgrübel...wie meinen Sie das jetzt genau? Bitte nochmal erklären :-)

: Gruß

: Marle


: : Ist das Gebäude denn gebaut? Dann gibt es nichts zu retten. Eine Bescheinigung der abschließenden Fertigstellung ist je nach Objekt nicht zwingend erforderlich.

: : Welches Bundesland?

: : In NRW "erlischt" eine Baugenehmigung wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren ausgeschöpft oder die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen werden.


: : : Hallo zusammen,

: : : hat jemand eine Idee was es bedeutet, wenn zwar eine gestempelte Baugenehmigung aus dem Jahre 2008 existiert aber die Bescheinigung der Stadt über die abschließende Fertigstellung fehlt? Ist die Baugenehmigung dann verfallen ? Oder wie ist das zu retten ?

: : : Danke für Hinweise

: : : Marle





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