Re: Neubau: Schadenersatzanspruch bei verspäteten Fertigstellung


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Gesendet von Dirk Baumeister am 29 März, 2016 um 11:16:21:

Antwort an: Re: Neubau: Schadenersatzanspruch bei verspäteten Fertigstellung posted by ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 28 März, 2016 um 17:29:58:

Schadensersatz und Vertagsstrafe sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Vertragsstrafe wird fällig, wenn die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind unabhängig davon, ob darüberhinaus ein Schaden entstanden ist. Schadensersatz kann bei schuldhaftem Verhalten auf der gesetzlichen Grundlage geltend gemacht werden, so denn ein Schaden entstanden ist, der nicht mehr dem Nacherfüllungsrecht o. ä. unterliegt.

: Das kommt auf den im Vertrag geschlossenen Wortlaut der Klauseln, die Sie für diesen Fall vereinbart haben.

: In der Regel hat der Bauunternehmer dafür aufzukommen.

: http://www.radziwill.info/Baufirma-geraet-in-Verzug-mit-Wohnungsuebergabe-muss-Nutzungsausfallentschaedigung-zahlen

: Mit freundlichen Grüßen

: Markus Reinartz

:
: : Hallo,
: : Die Situation: kurz vor der Wohnungsabnahme in einer Neubau wurden die Mängel festgestellt, die die Erhaltung eines vertraglich festgesetzen Bezugstermins unmöglich machen. Zwar ist im Kaufvertrag eine Summe vorgerschrieben, die das Bauunternehmen bei der verspäteten Fertigstellung zahlen muss, wird diese Summe allerdings die auf den Bauherr anfallenden Kosten nicht abdecken. Hat der Bauherr in diesem Fall die realistische Chancen auf den höheren als die Vertragsstrafe Schadenersatz, der tatsächlich anfallende Kosten des Bauherrn deckt.
: : Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
: : Dmitry




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